Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Für alle Leistungen und Leistungen der Firma Lehmar sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgeblich. Entgegenstehenden Bedingungen wird widersprochen. Sie sind für Lehmar nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich anerkannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so sollen die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam bleiben. An Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine Bestimmung, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Diese Bedingungen gelten im rechtsgeschäftliche Verkehr mit Kaufleuten.

2. Angebote

Alle Angebote der Firma Lehmar sind freibleibend. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von der Firma Lehmar schriftlich bestätigt worden sind. Mündliche Vereinbarungen sind darüber hinaus nur gültig, wenn sie von der Firm a Lehmar schriftlich bestätigt sind.

3. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind, gilt folgendes: Bei Auftragswerten über 5.000,00 € netto ist mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 50%, bei Mitte Bauzeit die 2. Rate von 25%, bei Versandbereitschaft die Restzahlung von 25% - jeweils vom Gesamtauftragswert - fällig.

Für die Zeit des Zahlungsverzuges des Kunden ist die Firma Lehmar berechtigt, auf alle fälligen Forderungen des Kunden vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in Höhe von 2 v.H. über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Sind Preise in fremder Währung vereinbart und werden nach Abschluss des Vertrages die amtlichen Umrechnungskurse durch Aufwertung oder Abwertung geändert, so ist die Firma Lehmar berechtigt, den vereinbarten Preis so zu ändern, dass der unter Zugrundelegung des Umrechnungskurses am Zahlungstage wieder dem Gegenwert des Preises in Euro zur Zeit des Vertragsschlusses entspricht.

Die Aufrechnung des Kunden mit von Lehmar nicht anerkannten und mit nicht rechtskräftigen festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

Noch nicht fällige Forderungen der Firma Lehmar werden sofort fällig, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern und der Kunde nicht in der Lage ist, sofort nach Aufforderung angemessene Sicherheiten zu leisten.

4. Lieferungen und Leistungen

Bei Hindernissen, die eine frist- und termingerechte Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren und die außerhalb der Kontrolle der Firma Lehmar liegen, insbesondere bei Verfügungen und Eingriffen höherer Hand, Rohstoffmangel, Transportschwierigkeiten, Nichtlieferung von den Vorlieferanten, Streiks, Aussperrungen und Betriebsstörungen jeder Art bei der Firma Lehmar oder ihren Lieferanten, ruhen die Verpflichtungen der Firma Lehmar. Dauert das Ruhen länger als 3 Monate über den vorgesehenen Lieferzeitpunkt hinaus an, so ist jeder Teil berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche und Rechte sind ausgeschlossen.

In allen anderen Fällen von Verzögerungen hat der Kunde vor der Geltendmachung eigener Rechte Lehmar eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Monaten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche kann er nur nach Maßgabe der besonderen Schadensersatzbedingungen geltend machen.

Teillieferungen und -leistungen durch Lehmar sind grundsätzlich zulässig, es sei denn, der Kunde macht ein gegenteiliges berechtigtes Interesse geltend. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach Abschluss des Vertrages ist die Firma Lehmar berechtigt, die eigenen Lieferungen und Leistungen so lange aufzuschieben, bis eine ausreichende Sicherheit für die Bezahlung gestellt wird. Nach Ablauf von 2 Monaten nach Aufforderung zur Sicherungsleistung kann Lehmar vom Vertrag zurücktreten, wenn keine angemessene Sicherheit gestellt wird.

Erfüllungsort für alle beiderseitigen Lieferungen und Leistungen ist das Lehmar Betriebsgelände in Rechlin.

5. Gewährleistung

Etwaige Beanstandungen der Ware sind unverzüglich, spätestens innerhalb 3 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich geltend zu machen. Für Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung der Ware nach der Lieferung nicht zu entdecken waren, läuft die Rügefrist von 3 Tagen, sobald der Empfänger die Mängel entdeckt hat.

Die Firma Lehmar leistet Gewähr nur in der Weise, dass sie ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden abtritt und dass sie den Kunden nach Kräften bei der Geltendmachung berechtigter Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten unterstützt. Die Ansprüche sind mit dem Abschluss des Kaufvertrages abgetreten. Hinweise seitens der Firma Lehmar, insbesondere im Angebot oder in der Auftragsbestätigung, auf die Gewährleistung nach den Bedingungen des Lieferanten bedeuten nicht die Übernahme einer über die vorstehende Regelung hinausgehenden eigenen Gewährleistung durch die Firma Lehmar. Die unbeanstandete Entgegennahme der Ware durch den Spediteur, den Frachtführer, Verfrachter oder Abholer gilt als Beweis äußerlich einwandfreier Beschaffenheit bei der Absendung.

Jede Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Arbeiten oder Veränderungen an der gelieferten Ware vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, er weist nach, dass diese Arbeiten oder Veränderungen keinen Einfluss auf die gerügten Mängel gehabt haben. Für eigene Leistungen der Firm a Lehmar wird Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften geleistet, Schadenersatz aber nur nach Maßgabe der besonderen Schadensersatzbedingungen. Die Firma Lehmar hat die Wahl, welche Gewährleistungsart ergriffen wird.

6. Haftung

Die Firma Lehmar haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, nur dann, wenn ihr von ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Im Rahmen der Verkehrsüblichkeit wird die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden aus geschlossen, jedenfalls aber summenmäßig auf 50% des Auftragswertes begrenzt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit der Firma Lehmar, insbesondere auch eines etwaigen Kontokorrentsaldos, Eigentum der Firma Lehmar. Verbindlichkeiten, zu deren Erfüllung Wechsel oder Schecks gegeben worden sind, gelten erst mit der restlosen Einlösung der Wechsel oder der Schecks als getilgt.

Verarbeitet der Käufer die gelieferten Waren oder vermischt oder verbindet er sie mit anderen, so geschieht dies für die Firma Lehmar. Sie erwirbt das Eigentum oder den Miteigentumsanteil an den aus der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehenden Sachen. Zur Weiterveräußerung der Ware ist der Käufer nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und nur in der Weise befugt, dass er den Eigentumsvorbehalt der Firma Lehmar weiterleitet, der Käufer darf also nur seine Anwartschaft auf Erwerb des Eigentums übertragen und muss den Eigentumsvorbehalt der Firma Lehmar auch gegenüber seinen Abnehmern aufrechterhalten.

Die Forderungen aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware, sei es eine rechtmäßige oder unrechtmäßige, werden hiermit in der Höhe der zur Zeit der Weiterveräußerung offenen Forderungen der Firma Lehmar an die Firma Lehmar abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes einzuziehen. Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Sie gilt als widerrufen, sobald der Käufer gegenüber der Firma Lehmar in Zahlungsverzug gerät.

Der Käufer ist verpflichtet, auf Anfordern Auskunft über den Bestand an Vorhaltswaren und an abgetretenen Forderungen zu erteilen. Der Käufer ist verpflichtet, der Firma Lehmar von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen unverzüglich Nachricht zu geben. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu versichern. Die Versicherungsforderungen sowie Forderungen gegen Dritte wegen des Unterganges oder der Verschlechterung der Vorbehaltware werden schon hiermit an die Firma Lehmar abgetreten.

Befindet sich ein Käufer im Verzug, so kann die Firma Lehmar die Vorbehaltsware zurückfordern, ohne Androhung die Abtretungen offen legen sowie die Waren und die Forderungen zur Befriedigung ihrer Ansprüche verwerten, auch wenn die Firma Lehmar nicht vom Kaufvertrag zurückgetreten ist und keine Nachfrist mir Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, insbesondere die Rücknahme oder Pfändung oder die Verwertung der Gegenstände, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer hat die Vorbehalts waren auf erstes Anfordern an die Firma Lehmar herauszugeben.

Der Käufer kann verlangen, dass die Firma Lehmar nach ihrer Wahl Sicherungsrechte freigibt, soweit die Summe der Verkehrswerte der Vorbehaltswaren und der abgetretenen Forderungen der Firma Lehmar gegen den Käufer um mehr als 50 v.H. übersteigt.

8. Zeichnungen, Werkzeuge

Von der Firma Lehmar angefertigte Zeichnungen, Entwürfe, Muster und Modelle bleiben ihr Eigentum. Die Firma Lehmar behält das Urheberrecht an diesen Leistungen. Die Zeichnungen, Entwürfe, Muster und Modelle dürfen daher vom Käufer nicht anderweitig verwendet und nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Der Firma Lehmar steht die anderweitige Verwendung frei.

9. Abnahmeverpflichtung

Kommt der Kunde seiner Verpflichtung, bestellte Ware abzuholen oder abzunehmen, nach einer Aufforderung der Firma Lehmar innerhalb von zwei Wochen nicht nach, so ist die Firma Lehmar berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Umfasst die Bestellung mehrere Posten oder Teillieferungen, so ist die Firma Lehmar wegen des ganzen Vertrages zum Rücktritt oder Schadensersatz berechtigt.

In allen auch den vorstehend nicht geregelten Fällen, in denen die Firma Lehmar Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann, ist sie berechtigt, ohne Nachweis 25 v.H. des vertraglich vereinbarten Preises als Schadensersatz zu beanspruchen. Ihr Recht auf Ersatz eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt unberührt.

10. Gerichtsstand

Gerichts stand für all etwaigen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Firma Lehmar, auch Ansprüche aus Wechseln und Schecks ohne Rücksicht auf den Zahlungsort, ist Rechlin. Die Firma Lehmar ist jedoch berechtigt, den Kunden auch dort zu verklagen, wo er eine Niederlassung oder Vermögen hat. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das in Rechlin in Kraft befindliche deutsche Recht.

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